Das Werfen von sämtlichem Streumaterial (Blumen, Konfetti, Reis usw.) sowie der Einsatz von Feuerwerk und sonstiger Pyrotechnik ist aus Denkmalschutzgründen sowohl im Schloß Broich als auch auf dem Schlosshof und im angrenzenden MüGa-Park strengstens verboten.
Hinweise
für Gäste
Dos & Don'ts beim Schloss-Besuch
Sektempfänge in den Räumen und im Schlosshof sind nur über Schloß Broich buchbar. Nicht bei allen Buchungen kann ein Sektempfang angeboten werden (begrenzte Raumkapazitäten). Selbstorganisierte Sektempfänge können im MüGa-Park durchgeführt werden. Der Park ist nicht befahrbar, es gilt ein striktes Glas- und Flaschenverbot.