Hinweise
für Gäste

Dos & Don'ts beim Schloss-Besuch

Illustration im gezeichneten Stil: Feuerwerk

Das Werfen von sämtlichem Streumaterial (Blumen, Konfetti, Reis usw.) sowie der Einsatz von Feuerwerk und sonstiger Pyrotechnik ist aus Denkmalschutzgründen sowohl im Schloß Broich als auch auf dem Schlosshof und im angrenzenden MüGa-Park strengstens verboten.

Illustration im gezeichneten Stil: Deko

Das Mit- und Anbringen eigener Dekoration ist sowohl in den Räumen als auch im Schlosshof untersagt.

Illustration im gezeichneten Stil: Sekt

Sektempfänge in den Räumen und im Schlosshof sind nur über Schloß Broich buchbar. Nicht bei allen Buchungen kann ein Sektempfang angeboten werden (begrenzte Raumkapazitäten). Selbstorganisierte Sektempfänge können im MüGa-Park durchgeführt werden. Der Park ist nicht befahrbar, es gilt ein striktes Glas- und Flaschenverbot. 

Illustration im gezeichneten Stil: Ballons

Heliumballons dürfen nur auf der MüGa-Wiese, nicht im Schlosshof in die Luft gelassen werden.

 

 

Illustration im gezeichneten Stil: Auto

Für das Brautauto steht ein Parkplatz zur Verfügung, entweder im Schlosshof oder unmittelbar vor Schloß Broich.

Illustration im gezeichneten Stil: Vogel

Aktionen und Überraschungen, bei denen es um das Tierwohl geht (z. B. Aufsteigen von Tauben oder Schmetterlingen) sind aus Tierschutzgründen nicht erlaubt.

Illustration im gezeichneten Stil: Drohne

Drohnenaufnahmen sind sowohl in den Räumen als auch im Schlosshof nicht erlaubt.
 

 

Illustration im gezeichneten Stil: Eis

Das Aufstellen von Food Trucks, Coffeebikes, Eiswagen oder ähnlichen gastronomischen Angeboten im Schlosshof ist untersagt.

Illustration im gezeichneten Stil: Thermometer

Es gibt keine Klimaanlagen in den Räumen, sondern ausschließlich Fenster zum Lüften.