Die Corona-Schutzmaßnahmen fordern sowohl von Schloß Broich als auch von unseren Kundinnen und Kunden einige Anpassungen. Schloß Broich sorgt für die „Grundausstattung“, bestehend aus Markierungen, Desinfektionsspendern, Hinweisen und Informationen.
Es gibt jedoch einige Punkte, die in der Verantwortung der Veranstaltenden verbleiben.
Bei Einhaltung der nachfolgenden Regeln ist ein vernünftiger Schutz für Sie selbst, Ihre Gäste und unsere Mitarbeitenden bestmöglich gewährleistet:
- Der Veranstaltende ist für eine ausreichende und ordnungsgemäße Registrierung aller Teilnehmenden (inkl. Eigen- und Fremdpersonal, welches durch den Veranstaltenden eingebracht wird) verantwortlich.
Alle Beteiligten sind bestenfalls elektronisch mit Kontaktdaten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten auch im Nachgang der Veranstaltung den Gesundheitsbehörden durch den Veranstaltenden zugänglich zu machen. - Übermittlung aller relevanten Regeln (Hygiene- und Abstandregelungen) an die Teilnehmenden sowie aktive Einbindung eines / einer Moderierenden zur regelmäßigen Erinnerung an die notwendige Einhaltung der Regeln.
- Bereithaltung von Mund- und Nasenschutz für alle Teilnehmenden.
- Veranstaltungsmitwirkende sind angehalten, jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (im Rahmen einer Trauung ist das Brautpaar von dieser Regelung ausgenommen).
Die Einhaltung der behördlich verordneten Hygiene- und Abstandsregeln obliegt ausschließlich dem Veranstaltenden.
Grundlage zur Durchführung einer jeden Veranstaltung ist die jeweilig aktuelle und gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei Änderungen der Corona-Schutzverordnung behalten wir uns eine Absage der Veranstaltung jederzeit vor.